Empfehlungen und Informationen des LSHPN

Derzeit erreichen uns im LSHPN zahlreiche Anfragen zur Einführung der gesundheitlichen Versorgungsplanung. Da sich die Anfragen häufig ähneln, möchten wir an dieser Stelle einige Empfehlungen geben, die u. E. bei der Einführung von ACP-Strukturen wichtig sind:

    • Regionale Vernetzung
      Ein zentraler Bestandteil der gesundheitlichen Versorgungsplanung ist die Vernetzung. Dies betrifft sowohl die interne Vernetzung innerhalb einer Einrichtung, als auch die externe Vernetzung mit Akteuren der Hospizarbeit und Palliativversorgung, Hausärzten, Rettungsdiensten, etc., da diese ebenfalls in den Prozess einbezogen werden sollten. Eventuell gibt es in Ihrer Region sogar Akteure, die bereits mit der Implementierung begonnen haben. Hier können Sie ggf. miteinander kooperieren und die Implementierungsarbeit auf mehreren Schultern verteilen. Wir empfehlen Ihnen die Kontaktaufnahme zum lokalen Palliativstützpunkt, Runden Tisch, zur Kommune, zu den anderen Versorgungsakteuren und evtl. auch zu den Gesundheitsregionen. Kontaktadressen finden Sie unter: https://www.hospiz-palliativ-nds.de/angebote-vor-ort/ oder kontaktieren Sie uns gerne direkt per Telefon oder E-Mail.
    • Regional einheitlicher Notfallbogen
      Ein wichtiger Bestandteil der gesundheitlichen Versorgungsplanung sind die dokumentierten Behandlungswünsche der Betroffenen, die u.a. in Form eines Notfallbogens vorliegen. Dieser Notfallbogen muss verständlich, eindeutig und schnell lesbar sein, um von den Versorgungsakteuren (Rettungsdiensten, Kliniken, SAPV-Teams, etc.) berücksichtigt werden zu können. Um die Versorgungsakteure nicht zu überfordern und den Schulungsaufwand überschaubar zu halten, empfehlen wir dringend einen regional einheitlichen Notfallbogen zu benutzen. Hierfür ist eine enge Abstimmung mit den regionalen Versorgern nötig und ggf. sogar ein regionaler Konsensprozess empfehlenswert.
    • Keine Einführung ohne Qualifizierung
      Obwohl es mittlerweile zahlreiche Muster von Notfallbögen im Internet gibt, möchten wir dringend davon abraten, diese Notfallbögen ohne eine entsprechende Qualifikation zu nutzen. Professionelle Gesprächsbegleiter*innen lernen in Abstimmung mit dem Hausarzt diese Bögen im Dialog mit den Betroffenen auszufüllen und die Patientenwünsche korrekt zu dokumentieren. Eine Nutzung der Bögen ohne entsprechende Qualifikation ist nicht zielführend, wir raten dringend davon ab.
    • Ausbildungsangebote zur Gesprächsbegleitung
      Derzeit wird die Ausbildung für Gesprächsbegleiter*in nach §132g von zahlreichen Instituten und Akademien in Deutschland angeboten. Wenn Sie auf der Suche nach entsprechenden Ausbildungseinrichtungen sind, schauen Sie gerne auf unsere Homepage unter: https://www.hospiz-palliativ-nds.de/weiterbildung/. Gerne können Sie uns auch direkt kontaktieren und wir lassen Ihnen eine Liste der uns bekannten Weiterbildungsangebote zukommen.
    • Informieren Sie uns über Ihr ACP-Projekt
      Der LSHPN versucht einen aktuellen Überblick über die niedersächsischen ACP-Initiativen zu behalten und plant ggf. im Jahr 2019 eine Vernetzungsveranstaltung. Hierfür wäre es schön, wenn Sie uns über Ihre Initiative informieren und uns eine Kontaktadresse zuschicken könnten – auch wenn Sie noch in einem frühen Stadium sind. Wir würden Sie dann in unserer internen Datenbank vermerken und alsbald mit Ihnen in Kontakt treten.

    E-Mail an: oder telefonisch unter: 05141-21 96 986

    Literatur:
    http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/132g.html

    https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/hospiz_und_palliativversorgung/letzte_lebensphase/gesundheitliche_versorgungsplanung.jsp

    https://www.thieme.de/de/anaesthesiologie/advance-care-planning-103142.htm

    https://www.thieme-connect.de/products/ejournals/html/10.1055/s-0042-110711#N68884

    https://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/medizinethik/article/891728/advance-care-planning-dynamische-form-patientenverfuegung.html

    Coors, M.;Jox, R.; in der Schmitten, J. (2015): Advance Care Planning. Von der Patientenverfügung zur gesundheitlichen Vorausplanung, Kohlhammer: Stuttgart.