Aufgrund des Rückgangs von Neuinfektionen und der allmählichen Aufhebung der Einschränkungen des öffentlichen Lebens laufen die coronabedingten Sonderregelungen von Seiten des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) aus. Ab dem 1. Juli beträgt die Frist zur Vorlage der Verordnung von häuslicher Krankenpflege und Spezialisierter Ambulanter Palliativversorgung wieder 3 Tage, statt 10.
Weitere Infos: https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen/873/